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Pflegeschulung nach §45 SGB XI

Die Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI fokussieren nicht den Pflegebedürftigen selbst, sondern die pflegenden Angehörigen und ehrenamtliche Pflegepersonen. Pflegeschulungen sollen die praktischen Kompetenzen der Pflegenden stärken, Angehörige entlasten und der Entstehung von körperlichen und seelischen Belastungen oder Krankheiten vorbeugen.

 

Die Kurse können in Gruppen und in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Während die Gruppenkurse allgemeine praktische Tipps und Tricks für den Pflegealltag beinhalten, kann in den häuslichen Schulungen individuell auf das Pflegesetting, das Krankheitsbild des Pflegebedürftigen und die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Angehörigen eingegangen werden.

 

Außerdem können die Schulungen nach dem individuellen Bedarf der Anfragenden durchgeführt werden, wodurch die Ratsuchenden über einen längeren Zeitraum regelmäßige Unterstützung erhalten können und einen Ansprechpartner für Fragen haben.

 

Dadurch kann auch auf Veränderungen des Gesundheitszustands und Krankheitsverläufe reagiert und das Pflegesetting angepasst werden.

 

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